- Die wichtigste Empfehlung auf einen Blick
- Warum der erste Termin nicht immer sofort stattfindet
- Welche Schwangerschaftswoche für den ersten Termin sinnvoll ist
- Wann Sie früher zum Frauenarzt sollten
- Bei welchen Beschwerden sofort ärztliche Hilfe nötig ist
- Was beim ersten Frauenarzttermin gemacht wird
- Wird beim ersten Termin immer ein Ultraschall gemacht?
- Was Sie bei der Terminvereinbarung sagen sollten
- Muss ein positiver Test wiederholt werden?
- Wann ein Bluttest sinnvoll sein kann
- Was bis zum Arzttermin wichtig ist
- Sollte man bereits eine Hebamme suchen?
- Was tun, wenn die Frauenarztpraxis erst spät einen Termin anbietet?
- Welche Unterlagen zum ersten Termin gehören
- Der passende Zeitpunkt richtet sich nach der persönlichen Situation
Ein positiver Schwangerschaftstest löst häufig gleichzeitig Freude, Unsicherheit und viele praktische Fragen aus. Eine der wichtigsten lautet: Wann sollte man nach dem positiven Test einen Termin beim Frauenarzt vereinbaren?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Frauenarztpraxis zeitnah anzurufen und über den positiven Test zu informieren. Der Untersuchungstermin muss bei einer beschwerdefreien Frühschwangerschaft jedoch meistens nicht noch am selben Tag stattfinden. Nach den deutschen Mutterschafts-Richtlinien soll die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft möglichst frühzeitig erfolgen. Wann die Praxis den Termin tatsächlich einplant, hängt unter anderem von der Schwangerschaftswoche, möglichen Beschwerden, Vorerkrankungen und der bisherigen Schwangerschaftsgeschichte ab.
In vielen Fällen ist ein Termin etwa ab der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche sinnvoll. Zu diesem Zeitpunkt kann eine Ultraschalluntersuchung bereits deutlich aussagekräftiger sein als unmittelbar nach dem positiven Test. Der erste reguläre Basis-Ultraschall ist in Deutschland zwischen 8+0 und 11+6 Schwangerschaftswochen vorgesehen, also ungefähr zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche.
Die wichtigste Empfehlung auf einen Blick
Nach einem positiven Schwangerschaftstest gilt:
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Rufen Sie zeitnah in Ihrer Frauenarztpraxis an.
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Teilen Sie mit, wann der erste Tag Ihrer letzten Periode war.
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Erwähnen Sie Schmerzen, Blutungen, Vorerkrankungen oder frühere Schwangerschaftskomplikationen bereits bei der Terminvereinbarung.
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Bei starken Schmerzen, Blutungen oder Kreislaufproblemen sollten Sie nicht auf einen regulären Termin warten.
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Ohne Beschwerden kann die Praxis den ersten Termin häufig einige Tage oder Wochen später einplanen.
Ein korrekt angewendeter positiver Schwangerschaftstest bedeutet mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, dass eine Schwangerschaft besteht. Ein zusätzlicher Test ist normalerweise nicht erforderlich, um überhaupt einen Termin vereinbaren zu dürfen.
Warum der erste Termin nicht immer sofort stattfindet
Viele Frauen möchten direkt nach dem positiven Test eine Ultraschalluntersuchung durchführen lassen. Wird der Termin jedoch sehr früh vereinbart, kann auf dem Ultraschall möglicherweise noch nichts Eindeutiges zu erkennen sein.
Eine Schwangerschaft wird ab dem ersten Tag der letzten Menstruation gezählt. Deshalb befinden sich viele Frauen beim Ausbleiben der Periode rechnerisch bereits ungefähr in der 4. oder 5. Schwangerschaftswoche, obwohl die Befruchtung erst etwa zwei Wochen später stattgefunden hat.
Im vaginalen Ultraschall ist die Fruchthöhle in der Regel ab der 5. bis 6. Schwangerschaftswoche zu erkennen. Eine embryonale Herzaktion lässt sich häufig ungefähr ab der 6. bis 7. Schwangerschaftswoche darstellen. Der genaue Zeitpunkt kann jedoch variieren, etwa wenn der Eisprung später als angenommen stattgefunden hat.
Ist beim sehr frühen Ultraschall noch keine Fruchthöhle oder Herzaktion sichtbar, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass die Schwangerschaft nicht intakt ist. Häufig wird dann eine erneute Untersuchung nach einigen Tagen oder ein Verlauf des Schwangerschaftshormons Beta-hCG im Blut empfohlen.
Ein etwas späterer Termin kann unnötige Verunsicherung vermeiden. Gleichzeitig darf bei Beschwerden oder einem erhöhten Risiko nicht zu lange gewartet werden.
Welche Schwangerschaftswoche für den ersten Termin sinnvoll ist
Termin in der 5. Schwangerschaftswoche
In der 5. Schwangerschaftswoche kann die Schwangerschaft möglicherweise bereits im Ultraschall sichtbar sein. Häufig ist jedoch nur eine kleine Fruchthöhle oder noch kein eindeutiger Befund zu erkennen. Eine Herzaktion ist zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht zuverlässig darstellbar.
Ein so früher Termin kann dennoch sinnvoll sein, wenn:
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Blutungen oder Schmerzen bestehen;
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bereits eine Eileiterschwangerschaft aufgetreten ist;
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die Schwangerschaft nach einer Kinderwunschbehandlung entstanden ist;
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Medikamente eingenommen werden, die in der Schwangerschaft überprüft werden müssen;
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eine chronische Erkrankung vorliegt;
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die genaue Schwangerschaftsdauer unklar ist.
Termin in der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche
Für viele beschwerdefreie Schwangere ist dieser Zeitraum ein praktikabler Zeitpunkt für den ersten Praxisbesuch. Die Fruchthöhle ist häufig sichtbar und je nach tatsächlichem Entwicklungsstand kann bereits eine Herzaktion festgestellt werden.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass eine Abweichung von mehreren Tagen normal sein kann. Ein unregelmäßiger oder längerer Zyklus kann dazu führen, dass die Schwangerschaft jünger ist, als die Berechnung nach der letzten Periode vermuten lässt.
Termin zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
Der erste reguläre Basis-Ultraschall findet nach den Mutterschafts-Richtlinien zwischen 8+0 und 11+6 Schwangerschaftswochen statt. Dabei wird unter anderem geprüft, ob sich die Schwangerschaft in der Gebärmutter befindet, ob eine Herzaktion erkennbar ist, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist und ob möglicherweise eine Mehrlingsschwangerschaft besteht.
Der erste Vorsorgetermin kann jedoch bereits vor diesem Ultraschall stattfinden. Die Schwangerschaftsvorsorge besteht nicht ausschließlich aus Ultraschalluntersuchungen, sondern umfasst auch Gespräche, körperliche Untersuchungen und Laborwerte.
Wann Sie früher zum Frauenarzt sollten
Ein früher Termin ist besonders wichtig, wenn bereits gesundheitliche Risiken bekannt sind oder Beschwerden auftreten. Informieren Sie die Praxis möglichst schon am Telefon über:
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Blutungen oder Schmierblutungen;
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einseitige oder zunehmende Unterbauchschmerzen;
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frühere Eileiterschwangerschaften;
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mehrere vorausgegangene Fehlgeburten;
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Kinderwunschbehandlungen;
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eine Schwangerschaft trotz Spirale;
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chronische Erkrankungen;
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Gerinnungsstörungen;
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Diabetes, Bluthochdruck oder Schilddrüsenerkrankungen;
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die regelmäßige Einnahme von Medikamenten;
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sehr unregelmäßige Zyklen;
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Unsicherheit über den ersten Tag der letzten Periode.
Nicht jede leichte Beschwerde bedeutet, dass eine Komplikation vorliegt. Die Praxis kann jedoch anhand der Angaben entscheiden, ob ein früherer Termin oder eine sofortige Abklärung notwendig ist.
Bei welchen Beschwerden sofort ärztliche Hilfe nötig ist
Blutungen während der Schwangerschaft sollten ärztlich abgeklärt werden. Das gilt auch für leichte Schmierblutungen, insbesondere wenn sie zusammen mit Unterbauchschmerzen auftreten. Blutungen und Schmerzen können unter anderem bei einer drohenden Fehlgeburt oder einer Eileiterschwangerschaft vorkommen.
Dringende Warnzeichen sind:
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starke oder zunehmende Unterbauchschmerzen;
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ausgeprägt einseitige Schmerzen;
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stärkere vaginale Blutungen;
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Schwindel, Schwäche oder Kreislaufprobleme;
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Ohnmacht;
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Schmerzen, die bis in die Schulter ausstrahlen;
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ein plötzlich sehr schlechter Allgemeinzustand.
Bei einer Eileiterschwangerschaft entwickelt sich die befruchtete Eizelle außerhalb der Gebärmutter, meistens im Eileiter. Reißt der Eileiter, können starke innere Blutungen und ein lebensbedrohlicher Kreislaufschock entstehen. Sehr starke Unterbauchschmerzen, Schulterbeschwerden und Kreislaufprobleme müssen deshalb umgehend medizinisch abgeklärt werden.
In einer akuten Situation sollte nicht bis zum nächsten regulären Praxistermin gewartet werden. Wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst, eine gynäkologische Klinik oder bei schweren Beschwerden direkt an den Rettungsdienst.
Was beim ersten Frauenarzttermin gemacht wird
Die erste Untersuchung dient nicht nur dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Sie bildet auch die Grundlage für die weitere Vorsorge.
Nach den Mutterschafts-Richtlinien gehören zu dieser ersten Untersuchung eine ausführliche Befragung zur eigenen Gesundheit, zu früheren Schwangerschaften, zur Familiengeschichte sowie zur beruflichen und sozialen Situation. Zusätzlich sind eine allgemeine und eine gynäkologische Untersuchung vorgesehen.
Typischerweise werden außerdem:
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Blutdruck und Körpergewicht erfasst;
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eine Urinprobe untersucht;
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der Hämoglobinwert kontrolliert;
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Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmt;
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bestimmte Infektionsuntersuchungen angeboten;
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bestehende Erkrankungen und Medikamente besprochen;
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Fragen zu Ernährung, Impfungen und Lebensweise geklärt.
Welche Untersuchungen bereits beim ersten Termin durchgeführt werden, kann von der Praxis, der Schwangerschaftswoche und der individuellen Situation abhängen. Die Ergebnisse der Schwangerschaftsvorsorge werden im Mutterpass dokumentiert. Dieser wird meistens beim ersten Vorsorgetermin ausgestellt.
Wird beim ersten Termin immer ein Ultraschall gemacht?
Nicht zwingend. Viele Praxen führen in der Frühschwangerschaft einen vaginalen Ultraschall durch, um die Lage und Entwicklung der Schwangerschaft zu beurteilen. Ein allgemeiner Anspruch auf eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung vor dem ersten regulären Screening besteht bei einer beschwerdefreien Schwangerschaft jedoch nicht. Medizinisch notwendige Untersuchungen werden durchgeführt, wenn Beschwerden, Auffälligkeiten oder besondere Risiken vorliegen.
Der reguläre erste Basis-Ultraschall ist für den Zeitraum von 8+0 bis 11+6 Schwangerschaftswochen vorgesehen. Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne medizinischen Anlass gehören nicht automatisch zur gesetzlichen Vorsorge.
Was Sie bei der Terminvereinbarung sagen sollten
Für die Terminplanung benötigt die Praxis meist nur wenige Angaben:
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dass der Schwangerschaftstest positiv ist;
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das Datum des ersten Tages der letzten Periode;
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ob der Zyklus regelmäßig ist;
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ob Schmerzen oder Blutungen bestehen;
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ob bereits Schwangerschaftskomplikationen aufgetreten sind;
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ob eine Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde;
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ob relevante Vorerkrankungen oder Medikamente vorliegen.
Aus dem ersten Tag der letzten Periode kann die Praxis die ungefähre Schwangerschaftswoche berechnen. Bei einem unregelmäßigen Zyklus oder unbekanntem Periodenbeginn sollten Sie dies ausdrücklich erwähnen.
Ein möglicher Satz am Telefon lautet:
„Mein Schwangerschaftstest ist positiv. Der erste Tag meiner letzten Periode war am … Ich habe keine Beschwerden.“
Bei Blutungen oder Schmerzen sollten diese direkt genannt und nicht erst beim späteren Termin erwähnt werden.
Muss ein positiver Test wiederholt werden?
Ein positiver Urintest ist bei korrekter Anwendung sehr zuverlässig. Falsch positive Ergebnisse sind selten. Ein weiterer Test kann persönliche Sicherheit geben, ist aber normalerweise keine Voraussetzung für die Terminvereinbarung.
Eine schwache zweite Linie kann ebenfalls ein positives Ergebnis bedeuten, sofern sie innerhalb der in der Gebrauchsanweisung genannten Ablesezeit erscheint. Die Stärke der Linie erlaubt keine zuverlässige Aussage darüber, ob sich die Schwangerschaft normal entwickelt.
Mehrere Tests an aufeinanderfolgenden Tagen sind kein Ersatz für eine medizinische Untersuchung. Auch die Dunkelheit der Testlinie eignet sich nicht, um den Verlauf der Schwangerschaft sicher zu beurteilen.
Wann ein Bluttest sinnvoll sein kann
Bei einer unkomplizierten Schwangerschaft ist ein zusätzlicher Bluttest zur Bestätigung nicht immer notwendig. Die Ärztin oder der Arzt kann den Beta-hCG-Wert jedoch bestimmen, wenn:
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der Ultraschallbefund noch nicht eindeutig ist;
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Schmerzen oder Blutungen auftreten;
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eine Eileiterschwangerschaft ausgeschlossen werden soll;
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die Schwangerschaft nach einer Kinderwunschbehandlung eingetreten ist;
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der Entwicklungsverlauf kontrolliert werden muss.
Ein einzelner Beta-hCG-Wert ist nur eingeschränkt aussagekräftig. Bei einer unklaren Situation wird häufig der Verlauf mehrerer Werte zusammen mit dem Ultraschall beurteilt.
Was bis zum Arzttermin wichtig ist
Auch wenn der erste Termin erst in einigen Wochen stattfindet, beginnt die Frühschwangerschaft bereits jetzt. Bestimmte Maßnahmen sollten deshalb nicht bis zum Praxisbesuch aufgeschoben werden.
Folsäure einnehmen
Folsäure ist besonders in der frühen Entwicklung wichtig. Das deutsche Gesundheitsportal gesund.bund.de nennt für Frauen, die bereits vor der Schwangerschaft mit der Einnahme begonnen haben, 400 Mikrogramm täglich bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels. Beginnt die Einnahme erst kurz vor oder nach der Empfängnis, wird dort entsprechend der DGE-Empfehlung eine höhere Dosis von 800 Mikrogramm genannt. Individuelle Risiken können eine andere Dosierung erforderlich machen.
Jod nicht unkritisch einnehmen
Zusätzliches Jod wird vielen Schwangeren empfohlen. Bei Schilddrüsenerkrankungen sollte Jod jedoch nicht ohne Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt eingenommen werden.
Alkohol vermeiden
Für Alkohol in der Schwangerschaft ist keine unbedenkliche Menge bekannt. Deshalb sollte nach einem positiven Test vollständig darauf verzichtet werden.
Medikamente überprüfen lassen
Regelmäßig eingenommene Medikamente sollten frühzeitig mit einer ärztlichen Praxis oder Apotheke besprochen werden. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen jedoch nicht eigenmächtig abgesetzt werden, da auch ein unbehandeltes Grundleiden Risiken verursachen kann.
Informieren Sie die Praxis über alle Präparate, einschließlich:
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verschreibungspflichtiger Medikamente;
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frei verkäuflicher Schmerzmittel;
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pflanzlicher Präparate;
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Nahrungsergänzungsmittel;
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Hautcremes mit medizinischen Wirkstoffen.
Auf Rauchen und Drogen verzichten
Tabakrauch, Cannabis und andere Drogen können das ungeborene Kind schädigen. Unterstützung beim Rauchstopp kann über die ärztliche Praxis, eine Hebamme oder spezialisierte Beratungsangebote organisiert werden.
Sollte man bereits eine Hebamme suchen?
Ja, besonders in Regionen mit wenigen verfügbaren Hebammen ist eine frühe Suche sinnvoll. Hebammen können während der Schwangerschaft beraten, viele Vorsorgeuntersuchungen übernehmen und die Familie nach der Geburt im Wochenbett begleiten. Ultraschalluntersuchungen bleiben Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Eine Hebamme darf die Schwangerschaft ebenfalls feststellen und einen Mutterpass ausstellen. Bei Risikoschwangerschaften oder medizinischen Auffälligkeiten erfolgt die Betreuung gemeinsam mit einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt.
Die Hebammensuche muss deshalb nicht bis nach dem ersten Ultraschall warten.
Was tun, wenn die Frauenarztpraxis erst spät einen Termin anbietet?
Ein späterer Termin bedeutet nicht automatisch, dass die Praxis die Schwangerschaft nicht ernst nimmt. Bei einer beschwerdefreien Frühschwangerschaft kann ein Termin näher am ersten regulären Ultraschall medizinisch sinnvoll sein.
Fragen Sie bei der Terminvereinbarung:
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in welcher Schwangerschaftswoche der Termin stattfinden wird;
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an wen Sie sich bei Blutungen oder Schmerzen wenden sollen;
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ob vorab Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel geklärt werden müssen;
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ob Sie bei neuen Beschwerden kurzfristig kommen können.
Bei chronischen Erkrankungen, regelmäßig benötigten Medikamenten, früheren Komplikationen oder aktuellen Beschwerden sollten Sie ausdrücklich um eine frühere ärztliche Einschätzung bitten. Falls die Praxis keinen zeitnahen Termin ermöglichen kann, kommen je nach Situation eine andere gynäkologische Praxis, die hausärztliche Praxis, eine Hebamme oder eine gynäkologische Ambulanz infrage.
Welche Unterlagen zum ersten Termin gehören
Für den Praxisbesuch sind hilfreich:
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die elektronische Gesundheitskarte;
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das Datum der letzten Menstruation;
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eine Liste aller Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel;
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vorhandene Impfunterlagen;
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frühere Mutterpässe;
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Berichte über Operationen, Fehlgeburten oder Eileiterschwangerschaften;
-
Unterlagen aus einer Kinderwunschklinik;
-
bekannte Laborbefunde oder Angaben zur Blutgruppe.
Notieren Sie wichtige Fragen vorher. Gerade beim ersten Termin werden viele Informationen besprochen, sodass einzelne Punkte leicht vergessen werden können.
Der passende Zeitpunkt richtet sich nach der persönlichen Situation
Nach einem positiven Schwangerschaftstest sollten Sie zeitnah in der Frauenarztpraxis anrufen. Bei einer beschwerdefreien Schwangerschaft ist ein sofortiger Untersuchungstermin meist nicht erforderlich. Ein Termin ab ungefähr der 6. bis 8. Schwangerschaftswoche kann sinnvoll sein, weil der Ultraschall dann häufig aussagekräftiger ist. Der erste reguläre Basis-Ultraschall ist zwischen 8+0 und 11+6 Schwangerschaftswochen vorgesehen.
Bei Blutungen, starken oder einseitigen Schmerzen, Kreislaufproblemen sowie bei besonderen medizinischen Risiken sollte die Untersuchung früher beziehungsweise unverzüglich erfolgen. Entscheidend ist daher nicht nur das Datum des positiven Tests, sondern auch, wie weit die Schwangerschaft vermutlich fortgeschritten ist und ob Beschwerden oder Risikofaktoren bestehen.
Wann sollte ich nach einem positiven Schwangerschaftstest beim Frauenarzt anrufen?
Sie können direkt nach dem positiven Test in der Frauenarztpraxis anrufen und einen Termin vereinbaren. Ohne Beschwerden findet die erste Untersuchung häufig zwischen der 6. und 8. Schwangerschaftswoche statt, da der Ultraschall dann meist aussagekräftiger ist.
Muss ich sofort nach einem positiven Test zum Frauenarzt?
Bei einer beschwerdefreien Frühschwangerschaft ist normalerweise kein Termin am selben Tag notwendig. Ein zeitnaher Anruf in der Praxis ist dennoch sinnvoll. Bei Blutungen, starken Schmerzen oder Kreislaufproblemen sollten Sie sofort ärztliche Hilfe suchen.
Was sieht man in der 5. Schwangerschaftswoche im Ultraschall?
In der 5. Schwangerschaftswoche kann möglicherweise bereits eine kleine Fruchthöhle sichtbar sein. Häufig ist der Befund zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht eindeutig. Eine fehlende Herzaktion ist in dieser frühen Phase nicht automatisch ein Zeichen für eine Komplikation.
Ab wann kann man den Herzschlag im Ultraschall erkennen?
Eine embryonale Herzaktion kann häufig etwa ab der 6. bis 7. Schwangerschaftswoche erkannt werden. Der genaue Zeitpunkt hängt unter anderem davon ab, wann Eisprung und Befruchtung tatsächlich stattgefunden haben.
Wann muss ich bei Schmerzen oder Blutungen sofort zum Arzt?
Starke oder einseitige Unterbauchschmerzen, stärkere Blutungen, Schwindel, Ohnmacht, Schulterschmerzen oder ausgeprägte Kreislaufprobleme müssen umgehend medizinisch abgeklärt werden. Diese Beschwerden können unter anderem auf eine Eileiterschwangerschaft oder eine andere Komplikation hinweisen.